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Rumänien - Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 24%

SteuerrechtGesetzgebungSimona Chirica, LL.M., RA, Assistent an der Wirtschaftsakademie Bukarest; Dr. Michael Knaus, StB, TPA Horwath (Laibach)eastlex-SRa 2011/1eastlex-SRa 2011, 29 - 30 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Welcher neue Mehrwertsteuersatz gilt in Rumänien per 1. Jänner 2010? Wann ist dieser anzuwenden? Welche ermäßigten Mehrwertsteuersätze sind im rumänischen Steuerrecht vorgesehen? Wann kommen diese jeweils zur Anwendung? Der vorliegende Beitrag gibt Aufschluss über vorstehende Fragen.

Rechtsgrundlagen: roDVO 2010/58 ; § 140 Abs 1 und 2 roSteuerGB; § 141 Abs 1 lit m roSteuerGB

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