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Rumänien - Erhöhung des Mindestbruttogehalts von RON 600,- auf RON 670,-

ArbeitsrechtGesetzgebungSimona Chirica, LL.M., RA, Assistent an der Wirtschaftsakademie Bukarest; Dr. Michael Knaus, StB, TPA Horwath (Laibach)eastlex-SRa 2011/2eastlex-SRa 2011, 30 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Wie hoch ist das in Rumänien ab dem 1. Jänner 2011 geltende neue gesetzliche Mindestbruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung? Was gilt im Falle einer kürzeren täglichen Arbeitszeit? Welche Strafmaßnahmen sind in Rumänien für den Arbeitgeber vorgesehen, wenn er weniger als das gesetzlich gesicherte Mindestgehalt seinem Arbeitnehmer ausbezahlt? Sind vertragliche Vereinbarungen rechtswirksam, die ein geringeres Mindestbruttogehalt als das gesetzlich normierte vorsehen? Muss in Rumänien der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberseite über das gesetzliche Mindestbruttogehalt informiert werden?

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