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UKRAINE - Zur fehlerhaften Bezeichnung der zuständigen Schiedsgerichtsinstitution

RechtsprechungGesellschaftsrechtAnm. v. Dipl.-Jur. Univ. Michael Wietzorek, Rechtsreferendar am LG Krefeldeastlex 2011/2eastlex 2011, 39 - 40 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wurde ua klargestellt, inwieweit in der Ukraine ein staatliches Wirtschaftsgericht dazu angehalten ist, seine Unzuständigkeit zu erklären und die Verhandlung abzubrechen, für den Fall, dass keine genaue Bezeichnung der zuständigen Schiedsinstitution in der Schiedsabrede gegeben ist. Mit Anmerkungen von Michael Wietzorek.

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