Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellte das ruOWG ua fest, inwieweit eine Verwaltungsgesellschaft, der von Seiten einer AG die Geschäftsführung übertragen wurde, dazu bevollmächtigt ist, eine Schiedsklausel zu vereinbaren. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Rainer Wedde.
Rechtsgrundlagen: Art 103 ruZGB; Art 53 Pkt 1 ruZGB; Art 69 Pkt 3 ruAktG; Art 62 ruWPG

