Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellte das russische OAG ua fest, inwieweit es den staatlichen Arbitragegerichten in Russland möglich ist, zwecks der Unterstützung ausländischer Schiedsverfahren, einstweilige Maßnahmen anzuordnen. Mit Anmerkungen von Michael Wietzorek.
Rechtsgrundlagen: Art 9 ruIntSchiedsG; Art 90 Abs 1, 2 und 3 ruAPG; Art 27 Abs 1 ruAPG

