Zusammenfassung: In gegenständlicher Entscheidung stellten sich dem russischen OWG ua Fragen der Befristung (Geltungsdauer) einer Bürgschaft. Hierbei war strittig, inwieweit ein unsicheres zukünftiges Ereignis iR eines Bürgschaftsvertrags eine rechtswirksame Befristung darstellen kann. Mit Anmerkungen von Rainer Wedde.
Rechtsgrundlagen: Art 100 Pkt 3 ruInsG; Art 49 ruWPG; Art 367 ruZGB; Art 190 ruZGB

