Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt im Rahmen einer Judikaturbesprechung die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Russland im Lichte des Partnerschaftsabkommens der EU von 1994. Welche Möglichkeiten der Vollstreckung bestehen aber abseits internationaler Abkommen?
Rechtsgrundlagen: Art 241 Abs 1 ruAPG; Art 244 Abs 1 ruAPG; Art 1189 ruZGB; Art 15 Abs 4 ruVerf; Art 46 Abs 1 ruVerf

