Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat behandelt die fragliche innerstaatliche Wirkung der EMRK. Dabei war strittig, ob die Wiederaufnahme eines in Russland abgeschlossenen und verlorenen Verfahrens dem Beschwerdeführer offensteht, wenn auf dem Boden des Art 6 EMRK das anschließende Verfahren vor dem EGMR ein begünstigendes Resultat hervorbringt. Wie hat der russische Verfassungsgerichtshof auf den Wiederaufnahmeantrag reagiert?

