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Russland - Wirkung Straßburger Entscheidungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention

MenschenrechteJudikaturDr. Rainer Wedde, Prof. für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Rhein-Maineastlex 2010/7eastlex 2010, 117 - 118 Heft 3 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat behandelt die fragliche innerstaatliche Wirkung der EMRK. Dabei war strittig, ob die Wiederaufnahme eines in Russland abgeschlossenen und verlorenen Verfahrens dem Beschwerdeführer offensteht, wenn auf dem Boden des Art 6 EMRK das anschließende Verfahren vor dem EGMR ein begünstigendes Resultat hervorbringt. Wie hat der russische Verfassungsgerichtshof auf den Wiederaufnahmeantrag reagiert?

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