Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die in Tschechien erfolgte Gesetzesänderung betreffend die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen, die infolge der Umsetzung der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie in das tschechische Umsatzsteuergesetz bedingt wurde. Es werden dabei jene Fallkonstellationen aufgelistet, bei denen der sog. "Marktwert", der gem den Fremdüblichkeitsgrundsätzen zu berechnen ist, die Grundlage für die Steuerbemessung darstellt.

