Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des polnischen VerfG, das sich darin mit Fragen betreffend das Schriftlichkeitsgebot bei Subunternehmerverträgen zur Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten und die Vereinbarkeit mit der polnischen Verfassung zu befassen hatte. Mit Anmerkungen von Dr. Alexander Patsch.
Rechtsgrundlagen: Art 2 plVerfG; Art 647, 647 § 4 und 658 plZGB

