Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über Änderungen im ungarischen Umsatzsteuerrecht betreffend die Bestimmung des Leistungsorts bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen, die zusammenfassenden Meldungen und die Vorsteuerrückerstattung ausländischer Unternehmen. Außerdem wird kurz darauf hingewiesen, welche Erleichterungen diese Neuregelungen bringen und ob diese auch für sog Business-to-Consumer-Beziehungen gelten.

