Zusammenfassung: Ausgehend von einem aktuellen Urteil iR des internationalen Schiedsgerichtshofs der ICC befassen sich Ronay-Csordas und Baross mit Fragen iZm der Gültigkeit einer zwischen zwei GmbHs mit Sitz in Ungarn vereinbarten Schiedsgerichtsklausel, die vorsah, dass die ICC-Schiedsgerichtsordnung zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die keinen internationalen Sachverhalt haben, heranzuziehen ist und der Schiedsort in Ungarn lag. Sind ausländische Schiedsgerichtsvereinbarungen, die zwischen Inlandsgesellschaften bestehen, nach ungarischem Recht zulässig? Muss hierfür eine internationale Rechtsstreitigkeit vorliegen?

