Zusammenfassung: Mayer und Wagner informieren in ihrem Beitrag über Änderungen im Bereich des ungarischen Einkommens- und Körperschaftsteuerrechts im Jahr 2010. Sie berichten einerseits über die Steuerbegünstigung für Erträge aus dauerhaften Veranlagungen bei Finanzdienstleistern respektive Kreditinstituten ("langfristige Ersparnisse") und die Neuregelung im Bezug auf den Quellensteuereinbehalt und die Quellensteuerabfuhr. Andererseits informieren sie über die Änderung der bisher geltenden Verlustvortragsregelung iZm der diesbezüglichen Genehmigung seitens der Steuerbehörde ebenso wie über die neue Bestimmung im Bezug auf die steuerliche Geltendmachung von uneinbringlichen Forderungen.

