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Lohnveredelung

SteuerrechtGesetzgebungIng. Balázs Mayer, Steuerberaterassistent (Budapest); Dipl.-Jur. Rafael Sidorowicz, Tax Consultant (Warschau); Ing. Jana Soltysova, StB (Bratislava)eastlex-SRa 2010/12eastlex-SRa 2010, 34 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Der Beitrag gibt Aufschluss darüber, welcher Ort gem den Bestimmungen des ungarischen Umsatzsteuergesetzes bei einer sog Business-to-Business-Beziehung als Leistungsort für den Fall der Lohnveredelung gilt. Welcher Ort gilt als Leistungsort bei Lohnarbeit? Welche Regelung kam bis Ende 2009 zur Anwendung?

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 Punkt d huUStG; § 45 huUStG

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