Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des polnischen VwGH, der sich mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung von nach Deutschland gezahlten Software-Lizenzgebühren zu befassen hatte. Fragen stellten sich ua im Hinblick auf die Definition des Terminus "Lizenzgebühren", da das zwischen Polen und Deutschland abgeschlossene DBA diesen Begriff nicht explizit anführt. Kann diesem Urteil auch für Software-Lizenzgebühren, die nach Österreich gezahlt werden, eine Bedeutung beigemessen werden?

