Zusammenfassung: Das Woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hatte sich im September 2009 mit der Frage zu befassen, ob die Veräußerung von Obligationen, die von seiten einer polnischen Bank an andere Banken innerhalb der EU erfolgt, eine Darlehensgewährung darstellt und damit die Verzinsung dieser Obligationen quellensteuerbefreit ist.

