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Änderung des Gesetzes über die Rechnungslegung

UnternehmensrechtGesetzgebungDr. Simona Chirica, RA, Assistentin an der Wirtschaftsakademie in Bukarest; Ing. Lenka Lamacova, StB in Prag; Balázs Mayer, Steuerberaterassistent in Budapest; Slawomir Patejuk, Tax Consultant in Warschau; JUDr. Ing. Peter Schmidt, Consultant in Bratislaveastlex-SRa 2009/47eastlex-SRa 2009, 191 Heft 5 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die ab 2010 geltende Möglichkeit der Buchhaltung in Euro für Gesellschaften in Ungarn. Berichtet wird ferner darüber, welche Voraussetzungen in diesem Zusammenhang seitens der Gesellschaften erforderlich sind und inwieweit auch ein Wechsel zurück zu einer Buchhaltung in Forint zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 bis 5 huGesetz 2000/C über die Rechnungslegung (huRLG)

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