Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die ab 2010 geltende Möglichkeit der Buchhaltung in Euro für Gesellschaften in Ungarn. Berichtet wird ferner darüber, welche Voraussetzungen in diesem Zusammenhang seitens der Gesellschaften erforderlich sind und inwieweit auch ein Wechsel zurück zu einer Buchhaltung in Forint zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 bis 5 huGesetz 2000/C über die Rechnungslegung (huRLG)

