Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine in Ungarn ab 2010 geltende Neuregelung betreffend die Ermittlung der Gewerbesteuerbemessungsgrundlage iZm dem die Bemesssungsgrundlage verkürzenden Ansatz von Forschungskosten und Kosten der Experimententwicklung.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 huGesetz 1990/C über die lokalen Steuern

