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Rumänien - DringlichkeitsVO Nr 200 v. 4.12.2008 betreffend Änderung und Ergänzung des roStG

SteuerrechtGesetzgebungSimona Chirica, RA; Petr Karpeles, Senior Manager, TPA Horwarth in Prag; Balaz Mayer, StB-Assistent; Katarzyna Nowak-Gajda, Consultant bei TPA Horwarth in Poznan; JUDr. Ing. Peter Schmidt, Consultant bei TPA Horwarth in Bratislava; Mag. Mira Trampusch, Steastlex-SRa 2009/21eastlex-SRa 2009, 109 - 110 Heft 3 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, welche Änderungen die DringlichkeitsVO im Bereich des rumänischen Steuergesetzes bedingt. Berichtet wird ua über Neuregelungen im Hinblick auf die Steuerbefreiung von Dividenden, Zinsen von Festgeld und/oder andere Sparformen natürlicher Personen ebenso wie über die Senkung des Umsatzsteuersatzes für den Erwerb oder die Veräußerung von Eigentumswohnungen.

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