Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, welche Änderungen die DringlichkeitsVO im Bereich des rumänischen Steuergesetzes bedingt. Berichtet wird ua über Neuregelungen im Hinblick auf die Steuerbefreiung von Dividenden, Zinsen von Festgeld und/oder andere Sparformen natürlicher Personen ebenso wie über die Senkung des Umsatzsteuersatzes für den Erwerb oder die Veräußerung von Eigentumswohnungen.

