Zusammenfassung: Das russische OWG hatte sich mit Fragen iZm der Zulässigkeit einer Videoreklame auf einem geparkten Kfz sowie einer Fernsehreklame innerhalb des Fahrgastraumes eines Busses zu befassen. Dr. Wedde führt persönliche Anmerkungen zu den Entscheidungen an.
Rechtsgrundlagen: Art 20 Pkt 2 ruReklameG; Art 20 Pkt 6 ruReklameG; Art 6 Pkt 1 ruZGB; Art 14.3 ruOWiG

