Zusammenfassung: Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, welche Konsequenzen eine nicht erfolgte ordnungsgemäße Ladung zur Gesellschafterversammlung einer OOO, für die dort gefassten Beschlüsse hat.
Rechtsgrundlagen: Art 8 ruGmbHG; Art 36 ruGmbHG; Art 43 ruGmbHG
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