Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung zu Gunsten eines Stpfl behandelt einen Fall, indem das Finanzministerium ein Vorabverständigungsverfahren (APA) verweigerte. Begründet wurde die Verweigerung damit, dass der Stpfl zwar nach der Antragstellung, aber noch vor dem Ergehen eines Steuerbescheids den zu beurteilenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Entscheidung klärt einig Interpretationszweifel und unterstützt die Stpfl mit dem Vertragsabschluss nicht mehr bis zu dem Ergebnis des Verfahrens zu warten.

