Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Novellierung des ungarischen Rechnungslegungsgesetzes, das nunmehr ua auch die Inhaltserfordernisse von Geldverwaltungsordnungen und die Sanktionen bei Missachtung der Bestimmungen über die Geldverwaltungsordnung konkretisiert.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 8 Gesetz 2000/C über die Rechnungslegung

