Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Rechtsänderung im ungarischen Steuerrecht, die die Befreiung von Geldtransaktionen ohne Gegenleistung zwischen (teilweise) verbundenen Unternehmen unter der Voraussetzung des Abschlusses bis 31.12.2006 vorsieht.
Rechtsgrundlagen: § 201 Abs 2 Gesetz 2006/CXXXI

