Zusammenfassung: Das ruOWG nimmt zur Begründung der Aufkaufsrechte der Aktionäre Stellung und erläutert, dass die Nichtgeltendmachung des Bezugsrechts bei einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals ein Aufkaufsrecht ausschließt.
Rechtsgrundlagen: Art 75 ruAktG; Art 40 ruAktG; Art 76 ruAktG

