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POLEN - Forderungsanmeldung im Konkurs: Vollmachtsnachweis und Firmenbuchauszug

Internationales RechtAlexander Patsch (Glosse)eastlex 2006/12eastlex 2006, 190 - 191 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die Anmeldung einer Forderung einer juristischen Person im Konkurs erfordert einen beglaubigten schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis der einschreitenden Person und einen Auszug aus dem Handelsregister.

Rechtsgrundlagen: Art 68 plZPO; Art 242 plKO

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