Zusammenfassung: Die Zustellung eines Sanktionsbescheids nach Ablauf von drei Jahren bewirkt keine Begründung einer umsatzsteuerlichen zusätzlichen Verbindlichkeit.
Rechtsgrundlagen: Art 27 Abs 5 plUStG; Art 27 Abs 6 plUStG; Art 27 Abs 8 plUStG
Schlagwörter:

