vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Absolute Verjährung von deliktischen Schadenersatzansprüchen in 10 Jahren

ZivilrechtAlexander Patsch (Glosse)eastlex 2006/8eastlex 2006, 142 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Für deliktische Schadenersatzforderungen ist eine (absolute) Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Schadenseintritt maßgeblich.

Rechtsgrundlagen: Art 442 § 1 Satz 2 plZGB

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!