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Polen - Konkursfähigkeit einer GesbR

Internationales RechtPatsch, Alexandereastlex 2004/7eastlex 2004, 141 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Entgegen der bisherigen stRspr kommt der GesbR auch nach polnischen Recht nicht nur keine Rechtsfähigkeit zu, sie ist auch nicht konkursfähig. Eine GesbR erfüllt den Unternehmerbegriff des § 1 Abs. 1 plKO nicht.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 1 plKO; § 2 Abs. 2 plWiTG

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