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Tschechien - Sachenrechtliche Wirkungen des Rücktritts vom Vertrag über die Übertragung von Liegenschaften

Internationales RechtPoljaková, Milenaeastlex 2004/8eastlex 2004, 141 - 142 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Ein Rücktritt vom Vertrag bedeutet bei Kiegenschaftsübertragungen wieder die Herstellung des Urzustandes. Der Verkäufer hat sein Eigentum nie verloren, eine daraufhin erfolgte Grundbuchseintragung hatte nur deklarativen Charakter. Es gilt für sachenrechtliche Vertragswirkungen das Gleich wie für schuldrechtliche. Ein in der Zwischenzeit einem gutgläubigen Dritten eingeräumtes Pfandrecht ist ebenso unwirksam.

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