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Ungarn - Gesellschaftsgründung durch noch nicht eingetragene Gesellschaften

Internationales Rechteastlex 2004/6eastlex 2004, 95 - 96 Heft 2 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Vorgesellschaften sind nicht berechtigt, als Gesellschafter andere Wirtschaftsgesellschaften zu gründen. Eine noch nicht ins Firmenbuch eingetragene Gesellschaft ist nämlich selbst noch keine Gesellschaft.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 1 WGG; § 15 Abs. 1 WGG; § 16 Abs. 2 WGG

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