Zusammenfassung: Auch durch Besitzkonstitut bei beweglichen Sachen kann unter Umständen ein Pfandrecht entstehen. Dies lässt sich daurch begründen, dass dies auch durch Besitzanweisung möglich ist, beim Besitzkonstitut aber zusätzlich zur Tilgung der Schuld beitragen kann.
Rechtsgrundlagen: § 151b Abs. 3 skBGB; § 220 Abs. 1 ZPO

