Zusammenfassung: Entgegen der bisherigen Gerichtspraxis können Gläubiger Fremdwährungsschulden nicht einfach in Kuna zum Tageswechselkurs einfordern, da dies für den Schuldner sehr nachteilig werden kann, aber meist erst bei der Exekution bemerkt wird. Das Gericht hat Forderung nur in der ursprünglich geschuldeten Währung zuzusprechen.

