Wie sich am People’s Climate Case zeigt, lässt die Plaumann-Formel des EuGH Klimaklagen von Einzelpersonen und NGOs bereits im Rahmen der Zulässigkeit scheitern. Eine Abänderung dieser Judikaturlinie ist mit Blick auf das grundrechtliche Erfordernis auf effektiven Rechtsschutz und die Verpflichtungen der EU aus der Aarhus-Konvention geboten.

