Mit 01.07.2018 ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Erneuerung sind wesentliche Änderungen im Bereich des Sachwalterschaftsrechts einhergegangen.1 Die Grundintention hinter den Änderungen ist, die Autonomie jener Erwachsenen, welche aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, zu fördern.