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Das 2. Erwachsenenschutzgesetz und seine Neuheiten – Änderungen für Betroffene und ehemalige Sachwalter durch die Sachwalterschaft reloaded

AufsätzeFlorian GreinöckerEALR 2019, 19 Heft 1 v. 1.8.2019

Mit 01.07.2018 ist das 2. Erwachsenenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dieser Erneuerung sind wesentliche Änderungen im Bereich des Sachwalterschaftsrechts einhergegangen.11Österreichweit sind zurzeit ca. 60.000 Sachwalterschaften registriert, in mehr als der Hälfte wurde ein Sachwalter bestellt, der für sämtliche Angelegenheiten zuständig ist; s ErläutRV 1461 BlgNR 25. GP 3. Die Grundintention hinter den Änderungen ist, die Autonomie jener Erwachsenen, welche aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, zu fördern.

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