I. Einleitendes: Bundesministerium für Reformen, Bundesministerium für Verfassung, Bundesministerium für Verfassungsreformen?
Seit 8. Jänner 2018 trägt das einstige Bundesministerium für Justiz den deutlich aufgefetteten Namen „Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz“.1 Wenngleich sich der Begriff „Reformen“ lediglich im Namen, nicht aber im Wirkungsbereich des Bundesministeriums niederschlägt2, scheint die Umbenennung des Ressorts unter Einbeziehung des politisch aufgeladenen Begriffs „Reformen“ und die gleichzeitige Übertragung des Wirkungsbereichs „Angelegenheiten der staatlichen Verfassung“3 kein Zufall zu sein4; dies alleine schon deshalb nicht, weil gerade die Verbindung aus „Verfassung“ und „Reformen“, die Verfassungs- bzw. Staatsreform in Österreich, ein in öffentlich-politischem Diskurs und wissenschaftlicher Literatur oftmals und seit langem beackertes Feld darstellt.5 Der folgende Beitrag wirft Schlaglichter auf den Themenkomplex „Verfassungsreform“ in Österreich und steigt dazu die einzelnen Abstraktionsebenen hinab, von der Reform der Verfassung über die Bundesstaats- bzw. als deren „Herzstück“6, die Kompetenzverteilungsreform, bis hin konkret zur Reform der Grundsatzgesetzgebung des Art. 12 B-VG.