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Das Pflegevermächtnis nach dem ErbRÄG 2015

AufsätzeMaha ZöhrerEALR 2018, 25 Heft 1 v. 1.8.2018

Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015, dessen Neuerungen in ganz Österreich am 01. Jänner 2017 in Kraft traten11Bundesgesetzblatt I Nr. 87/2015., fanden nicht nur einige, durchaus notwendige, sprachliche Modernisierungen22 Rabl, Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, in Rabl/Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue Erbrecht (2015) 1. ihren Weg ins Gesetz, sondern auch eine der zentralsten Neuregelungen des ABGB, die als Pflichtteilsrecht eigener Art anzusehen ist33 F. Haunschmidt/A. Haunschmidt, Erbschaft Kompakt4 (2017) 66.: Das Pflegevermächtnis. Es wurde bereits im Vorfeld von großer medialer Aufmerksamkeit begleitet, da nun erstmals eine gesetzliche Verankerung für die Abgeltung von Pflegeleistungen durch Angehörige im Raum stand, die diesen den – für diese Aufgabe gebührenden – Respekt garantieren und für den Aufwand entschädigen würde. Nach der früheren Rechtslage waren solche Pflegedienstleistungen lediglich auf schuldrechtlicher Grundlage abzugelten, was für die Pflegepersonen oft in aufreibenden Bereicherungsprozessen gegen die Verlassenschaft oder die Erben endete.44 Deixler-Hübner in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge2 (2018) § 677, Rz 1. Die Reform des österreichischen Erbrechts sollte nun sicherstellen, dass aufopfernde und umfangreiche Pflegeleistungen von Angehörigen gegenüber dem Verstorbenen nicht unter den Tisch fallen.55 Barth/Pesendorfer, Erbrechtsreform 2015 (2015) 54.

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