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Wie transparent ist der neue Sachverständige im KartG - eine Stellungnahme zu den Transparenzbestrebungen der KartG Novelle 2016

AufsätzeKathrin ShahrooziEALR 2017, 42 Heft 1 v. 1.8.2017

Der lang erwartete Begutachtungsentwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz (KartG) 2005 geändert werden soll, wurde im August des vergangenen Jahres versandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme war bis 05. Oktober 2016 gegeben. Der Schwerpunkt der Kartellgesetz-Novelle 2016 liegt auf der Umsetzung der EU-Kartellschadenersatzrichtlinie. Dabei wurde allerdings auch die Gelegenheit genutzt, andere Bestimmungen des KartG zu überarbeiten.

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