I. Einleitung
Das Wettbewerbsrecht ist, ob der ursprünglich ausschließlichen und heute noch immer stark überwiegenden wirtschaftlichen Orientierung der Europäischen Union, seit jeher einer ihrer zentralsten und wichtigsten Kompetenzbereiche. Insofern ist es wenig überraschend, dass der EU-Gesetzgeber diesbezügliche Normen in die Verträge aufgenommen sowie dieses Rechtsgebiet regelnde Verordnungen erlassen hat.

