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Kein Anspruch auf Invaliditätspension mangels Berufsschutzes bei Ausübung nur von Teilbereichen eines Berufes

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2026/66DRdA-infas 2026, 143 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 9.12.2025, 10 ObS 125/25t

§ 255 Abs 2 ASVG

Der Kl hat in Slowenien eine Berufsausbildung als Elektriker absolviert. Er bezieht eine slowenische und schweizerische Invalidenrente. Gegenstand des Verfahrens ist, ob dem Kl die österreichische Invaliditätspension (bzw das Rehabilitationsgeld) zusteht. Der Kl arbeitete ausschließlich im Elektroinstallationsbereich und verfügt nicht über die umfassenden Fähigkeiten und Kenntnisse eines Elektrotechnikers für Anlagen- und Betriebstechnik. Ihm sind teilweise auch Kerntätigkeiten des Berufsbildes fremd.

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