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Einstellung der Notstandshilfe wegen genereller Arbeitsunwilligkeit bei Beharren auf bestehende Arbeitsunfähigkeit trotz rechtskräftiger Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch Pensionsversicherungsanstalt

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtNicole PinterDRdA-infas 2026/65DRdA-infas 2026, 142 Heft 3 v. 1.5.2026

VwGH 20.1.2026, Ra 2025/08/0107

§§ 8, 9, 24 Abs 1 AlVG

Der Revisionswerber hat am 14.5.2024 einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt, woraufhin im Juni 2024 von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ein orthopädisches und im September 2024 ein psychiatrisches Gutachten erstellt wurde. Diesen Gutachten zufolge reicht das Gesamtleistungskalkül für zumindest halbschichtige Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Mit Bescheid der PVA vom 16.10.2024 wurde der Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension abgewiesen. Der Revisionswerber hat dagegen keine Klage erhoben.

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