OGH 9.12.2025, 10 ObS 125/25t
§ 255 Abs 2 ASVG
Der Kl hat in Slowenien eine Berufsausbildung als Elektriker absolviert. Er bezieht eine slowenische und schweizerische Invalidenrente. Gegenstand des Verfahrens ist, ob dem Kl die österreichische Invaliditätspension (bzw das Rehabilitationsgeld) zusteht. Der Kl arbeitete ausschließlich im Elektroinstallationsbereich und verfügt nicht über die umfassenden Fähigkeiten und Kenntnisse eines Elektrotechnikers für Anlagen- und Betriebstechnik. Ihm sind teilweise auch Kerntätigkeiten des Berufsbildes fremd.

