OGH 19.2.2026, 9 ObA 4/26t
§ 8h VKG
Der als leitender Angestellter beschäftigte Kl war in seiner Arbeitszeiteinteilung völlig frei. Er teilte seinem AG mit, dass er Elternteilzeit in der Form in Anspruch nimmt, dass bei gleichem Ausmaß der Arbeitszeit fixe Arbeitszeiten festgelegt werden. Strittig war im vorlie-

