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Keine Elternteilzeit durch bloße Fixierung der Arbeitszeiten bei bisher freier Arbeitszeiteinteilung

EntscheidungenArbeitsrechtChristina NeundlingerDRdA-infas 2026/63DRdA-infas 2026, 139 Heft 3 v. 1.5.2026

OGH 19.2.2026, 9 ObA 4/26t

§ 8h VKG

Der als leitender Angestellter beschäftigte Kl war in seiner Arbeitszeiteinteilung völlig frei. Er teilte seinem AG mit, dass er Elternteilzeit in der Form in Anspruch nimmt, dass bei gleichem Ausmaß der Arbeitszeit fixe Arbeitszeiten festgelegt werden. Strittig war im vorlie-

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