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Übergangsregelung für vor 28.2.2025 vereinbarte Bildungskarenzen: Nur Bildungsmaßnahme, nicht Weiterbildungsgeldbezug, muss spätestens am 31.5.2025 begonnen haben

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtNicole PinterDRdA-infas 2026/40DRdA-infas 2026, 79 Heft 2 v. 1.3.2026

BVwG 23.12.2025, I424 2317262-1

§ 26 Abs 1 AlVG idF BGBl I 2024/66

§ 81 Abs 19 Satz 2 AlVG idF BGBl I 2025/7

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