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Missachtung der betrieblichen Vorgaben zur Urlaubsbeantragung: Entlassung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt

EntscheidungenArbeitsrechtAntonio LercheDRdA-infas 2026/36DRdA-infas 2026, 73 Heft 2 v. 1.3.2026

OGH 27.11.2025, 8 ObA 46/25k

§ 15 Abs 3 lit e BAG

Im Betrieb der Bekl waren Urlaubsanträge über eine eigene App zu beantragen. Während der Kl (ein Lehrling) noch im Februar desselben Jahres seinen Urlaub auf diesem Weg beantragte, unterließ er dies bei der Beantragung seines Sommerurlaubes. Diesbezüglich sprach er lediglich mit seinem – für ihn bis April 2024 zuständigen – Ausbilder im Betrieb, wobei nicht festgestellt werden konnte, ob dabei der konkrete Urlaubsbeginn (8.7.2024) oder nur "die Zeit nach Abschluss der Berufsschule" genannt wurde und ob über die Urlaubsdauer (14 Tage bzw bis 17.7.2024) gesprochen wurde. Dem Kl wurde dabei mitgeteilt, er solle seinen Urlaub "in die App" eintragen und dass "der Urlaub im Sommer schon passen werde". Auch der für ihn ab Mai 2024 zuständige Ausbilder antwortete dem Kl, in Bezug auf den Sommerurlaubswunsch, dass "das schon passen" werde und "kein Problem" sei; über ein konkretes Datum wurde dabei nicht gesprochen. Erst am Nachmittag des 5.7.2024, einem Freitag, sandte der Kl seinem Ausbilder eine (erst am Montag zugestellte) Nachricht, aus der der bereits erfolgte Urlaubsantritt und dessen geplantes Ende hervorging. Er trug den Urlaub weder in die App ein noch übermittelte er ein Urlaubsansuchen in anderer Form an den Lehrberechtigten.

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