OGH 16.9.2025, 10 ObS 80/25z
§ 51 BSVG
Die Kl ist Witwe nach ihrem am 14.4.2012 aufgrund eines Arbeitsunfalls verstorbenen Ehegatten, der damals in der UV nach dem BSVG pflichtversichert war. Die Kl ging am 22.6.2013 neuerlich eine Ehe ein, die am 9.8.2017 aufgelöst wurde. Sie stellte am 6.4.2023 einen Antrag auf Witwenrente. Davor hatte sie keinen Antrag gestellt und auch keine Unfallmeldung beim Versicherungsträger abgegeben.

