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Schwerarbeit bei Pflege: Psychosoziale Betreuung stellt keine Pflege dar

EntscheidungenSozialrechtJohanna RachbauerDRdA-infas 2026/19DRdA-infas 2026, 26 Heft 1 v. 1.1.2026

OGH 21.10.2025, 10 ObS 23/25t

§ 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV

Die psychosoziale Betreuung von Patienten und ihrer Angehörigen ist zwar zweifellos psychisch belastend, stellt aber keine "Pflege" iSd § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV dar.

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