OGH 30.9.2025, 8 ObA 35/25t
§ 133 Abs 2 Z 2 W-BedG
Der Kl war bei der Bekl als Sachbearbeiter in der Magistratsabteilung 46 beschäftigt und für die Vorbereitung von Straßenverordnungen zuständig. Als vor seinem Wohnhaus abgestellte Motorräder die Zufahrt zu seiner Garage behinderten, erstattete er im Online-Bürgerserviceportal der Bekl eine anonyme Meldung, mit welcher er die Einrichtung eines gesonderten Motorradparkplatzes anregte. Da der Kl für dieses Gebiet zuständig war, wurde er von seinem Vorgesetzten mit der Bearbeitung dieser Eingabe betraut, woraufhin über Vorschlag des Kl eine Sperrfläche und ein gesonderter Motorradabstellplatz verordnet wurden. Nachdem es zu Beschwerden von Anrainern kam und ein Zeitungsbericht einen Amtsmissbrauch vermutete, leitete die Bekl Ermittlungen ein, die zu einer vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses des Kl führten.

