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Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung steht nur zu, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Beendigung hinnimmt

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2026/3DRdA-infas 2026, 7 Heft 1 v. 1.1.2026

OGH 23.9.2025, 9 ObA 57/25k

§ 12 Abs 7 GlbG

Die Kl war bei der Bekl beschäftigt. Am Tag des Ausspruchs der Entlassung war sie schwanger. Sie bekämpfte die Entlassung einerseits mittels Feststellungsklage, gerichtet auf den aufrechten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Andererseits verlangte sie von der Bekl einen Schadenersatz wegen Diskriminierung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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