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Kein Entgeltanspruch für fahrplanbedingte, vorhersehbare Pausen – unabhängig von Infrastruktur, die dem Arbeitnehmer am Pausenort zur Verfügung steht

EntscheidungenArbeitsrechtMartin SoucekDRdA-infas 2026/2DRdA-infas 2026, 5 Heft 1 v. 1.1.2026

OGH 23.9.2025, 9 ObA 53/25x

§§ 13b Abs 1, 11 Abs 1 AZG

Die Kl ist bei der Bekl als Linienbuslenkerin beschäftigt. Auf ihr Dienstverhältnis ist der Bundes-KollV für DN in den privaten Autobusbetrieben (im Folgenden: KollV) anzuwenden.

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